Jagdverein

Aufgaben der Jäger im Revier „Niederwildrevier”

Jagdnutzungs- 900 ha, davon der Großteil Wiesen/Weiden und
fläche: Ackerflächen. 100 ha Wald und 20 ha Wasserflächen (Eider)

Wildarten: Rehwild, Hasen, Kaninchen, Wasserwild,
Flugwild und Raubwild.

Der Jagdbezirk: ist geteilt durch den Nord-Ostsee-Kanal.
Es liegen 240 ha im nördlichen Ortsteil Jevenberg/
Moltkestein. Die Pächter des Reviers sind Schülper Jäger.
Zurzeit besteht die Jagd aus 6 Pächtern und
4 Jagderlaubnisscheinbesitzern.

▪ Hege und Pflege der Wildtiere, insbesondere Erhaltung und Ausbau von Natur und Lebensräumen (Feuchtbiotop, Obstwiesen, Feldholzremisen, Wildäcker und Pflanzen von Bäumen). In den letzten Jahren sind so der Jägerteich entstanden und das Biotop am „Fuchsbarg“.
▪ Verhinderung von Wildunfällen (Wildwarnreflektoren) und verbringen von Verkehrsfallwild ins Revier bzw. Erlösen von verletzten Niederwild.
▪ Treffen von Maßnahmen gegen den Mähtod in Zusammenarbeit mit den Landwirten.
▪ Regulieren des Wildbestandes durch Reduktionsabschuss.
▪ Sicherung der Rückzugsgebiete für das heimische Wild gegen Unruhe im Revier.

Die Bejagung selbst macht nur einen Bruchteil der Tätigkeiten im Revier aus.

Traditionell wird jedes Jahr vor Weihnachten eine Treibjagd von den Schülper Jägern veranstaltet. Bei dieser Jagd wird knapp ein Drittel der Revierfläche bejagt. So stellen wir sicher, das es zu keiner Überbejagung kommt. Die benötigten Treiber kommen fast alle aus Schülp und direkter Umgebung.
Im Anschluss an diesem Jagdtag findet im „Schülper Kroog“ das sogenannte „Schüsseltreiben“ statt. Hier sitzen Treiber und Jäger zusammen und runden den Jagdtag mit gutem Essen und Schnaps gesellig ab.

Jagdgenossenschaft

Da es auch in Schülp Jagdpächter (Jäger/innen) gibt, muss es auch eine Jagdgenossenschaft geben.

Die „Jagdgenossenschaft Schülp bei RD“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind Eigentümer/innen bejagdbarer Flächen. In der Gemeinde Schülp gibt es über 20 Landeigentümer/in, deren Flächen größer als fünf Hektar sind.

Die Mitglieder werden meist über das Bekanntmachungsblatt alle vier Jahre zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Zu den Tages-
ordnungspunkten gehören Beschlussfassungen wie die Neuverpachtung, Höhe- und Auszahlungsmodelle des Pachtzins und Wahlen.

Über die Ausübung der Jagd, dem Jagdrecht und jagdliches Brauchtum hat die Jagdgenossenschaft keinen Einfluss.

Die Gemeinde Schülp ist aus Sicht der Fläche aufgeteilt in:
▪ ca. 75 ha besiedelte Dorffläche
▪ ca. 15 Stk. Einzelsiedlungen außerhalb des Dorfes auf beiden Seiten des Kanals (meist landw. Höfe, aber auch Gewerbe)
▪ ca. 800 ha Freiflächen (Grünland, Acker, Knicks und stillgelegte oder naturüberlassende Flächen wie z. B. das Gebiet um den Rüsterberg),
▪ ca. 100 ha Forst (meist Nadelwald, etwas Laubwald süd-östlich),
▪ ca. 185 ha Wasserflächen (Gräben, Teiche, fast 6 km Ufer der Eider und der künstliche Nord-Ostsee-Kanal),

Die Jagdgenossenschaft Schülp/R hat die bejagbare zusammenhängende Fläche der Gemeinde, nämlich über 900 ha, nur dem Jagdverein Schülp/R langfristig verpachtet.